Das neue Bauvertragsrecht betrifft Verträge, die ab dem 01.01.2018 geschlossen werden. Hier treten spezielle Regelungen in Kraft, die den Werkvertrag (z.B. für Sanierungsmaßnahmen etc.),den Bauvertrag (zwischen Generalunternehmen und Bauträgern oder zwischen Handwerker und Generalunternehmer/Bauträger) sowie den Verbraucherbauvertrag und alle sonstigen Handwerkerverträge betreffen. Einen Überblick gab Herr Hans-Ulrich Niepmann, Syndikus Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. am 14.09.2017 in Leipzig  bei seinem Vortrag im Rahmen des 24. Mitteldeutschen Immobilientags des BFW. Den Vortrag finden Sie hier.